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Sie haben Fragen? - Hier finden Sie:

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?
    Wir bieten hauswirtschaftliche sowie soziale Unterstützungsleistungen an. Hierzu zählt unter anderem die Reinigung der Wohnung, leichte Gartenarbeit, Haustierbetreuung, das Erledigen Ihrer Einkäufe, Gesellschaftleisten und die Begleitung zu Terminen. Dies sind nur einige unserer Leistungen. Bei speziellen Fragen nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf. Wir stimmen unsere Leistungen individuell auf Sie ab. Pflegerische Tätigkeiten wie waschen, Kompressionsstrümpfe anlegen, füttern oder Sturzprävention erbringen wir nicht.
  • Wie verläuft die Abrechnung?
    Für die Abrechnung benötigt Ihre Pflegekasse entsprechende Leistungsnachweise, auf denen Sie jeweils am Ende eines Termins unterschreiben, dass unsere Mitarbeiter in dem angegebenen Zeitraum auch wirklich bei Ihnen waren. Diese müssten Sie am Ende eines Monats an Ihre Pflegekasse senden, um das Geld für die erbrachte Verhinderungspflege wiederzubekommen. Von uns erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte, diese zu begleichen. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Unsere Mitarbeiter lassen uns die Leistungsnachweise in diesem Fall zukommen und wir erledigen alles Weitere. Sie brauchen sich hierbei um nichts kümmern.
  • Wie und wie weit im Voraus muss ich einen Termin anmelden?
    Damit wir Ihnen einen Mitarbeiter garantieren können, wäre es gut, wenn Sie uns mindestens einen Tag vor dem erwünschten Termin Bescheid geben könnten. So haben wir genug Vorlauf für die Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter und dieser kann sich auf den kommenden Termin einstellen.
  • Woher weiß ich, wann mein Verhinderungspflegebudget aufgebraucht ist und was passiert dann?"
    Wir haben Ihr Budget stets im Auge und benachrichtigen Sie rechtzeitig, bevor es aufgebraucht ist. Sie haben dann die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie zusätzlich die Hälfte Ihres Kurzzeitpflegebudgets beanspruchen möchten. In diesem Fall hätten Sie noch mal zusätzlich 806€ zur Verfügung. Sobald Ihr zur Verfügung stehendes Budget aufgebraucht ist, können Sie die Verhinderungspflege gerne weiterhin in Anspruch nehmen. Diese Stunden müssten dann aber privat übernommen werden.
  • Was ist die Mindest- bzw. Höchstdauer eines Termins?
    Grundsätzlich empfehlen wir, einen Termin über eine Dauer von mindestens zwei Stunden anzusetzen, damit sich die An- und Abfahrt für unsere Mitarbeiter/-innen lohnt. Die Verhinderungspflege darf eine Dauer von acht Stunden nicht überschreiten.
  • Bieten wir auch nächtliche Betreuung an?
    Grundsätzlich gilt die Regel, dass Verhinderungspflege nicht mehr als acht Stunden am Stück erbracht werden darf. Kann dieser zeitliche Rahmen auch hier eingehalten werden, steht einer nächtlichen Betreuung nichts im Wege. Wir bitten Sie jedoch, diese rechtzeitig im Voraus anzukündigen, damit wir uns um einen Mitarbeiter bemühen können.
  • Wer betreut mich?
    Unsere Mitarbeiter führen diese Tätigkeit aus Freude im Umgang mit Menschen aus. Pflegerische Kenntnisse setzen wir hierbei nicht voraus. Daher arbeiten bei uns sowohl Studenten als auch Berufstätige oder Rentner, männlich als auch weiblich. Wenn Sie einen bestimmten Wunsch haben, was für eine Person Sie gerne als Alltagshelfer hätten, sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen hierauf Rücksicht. Gegen mögliche Schäden, die während der Betreuungszeit entstehen, sind unsere Mitarbeiter über den Altländer Betreuungsdienst versichert.
  • Bietet der Altländerbetreuungsdienst auch Beförderungsdienste an?
    Nein, wir bieten lediglich die Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen an. Auch das Befördern im Mitarbeiter eigenen PKW ist nicht gestattet.
  • Muss ich für die Leistung einen Vertrag abschließen?
    Damit wir Verhinderungspflege erbringen können, benötigen Sie eine Bewilligung Ihrer Pflegekasse für das jeweils aktuelle Jahr, soweit Sie die Leistungen nicht privat übernehmen möchten. Sollten Sie diese noch nicht haben, übernehmen wir die Beantragung gerne für Sie. Zudem müssten Sie unsere Datenschutzerklärung unterschreiben, damit es losgehen kann.
  • Werden die Kosten für die Beantragung des Führungszeugnisses und die Belehrung nach dem IfSG übernommen?
    Ja. Hierfür schicken Sie uns bitte die entsprechenden Quittungen.
  • Darf ich von den Kunden kleine Aufmerksamkeiten entgegennehmen?
    Wenn es kleine Dinge wie Schokolade sind, ist dies eine nette Geste und darf auch gerne angenommen werden. Von Geldgeschenken und größeren Dingen bitten wir abzusehen.
  • Gibt es einen festen Arbeitsplan?
    Es gibt keinen festen Arbeitsplan. Die Zeiten sind abhängig von den Aufträgen der Kunden. Teilweise werden mit Kunden feste Tage vereinbart, häufig rufen die Kunden aber auch an und möchten spontan einen Termin abmachen. Sie teilen uns einfach die Zeiten mit, in denen Sie arbeiten möchten, und dann werden die Termine entsprechend vereinbart.
  • Welche Aufgaben kommen auf mich zu?
    Wir unterstützen Menschen in ihren alltäglichen Aufgaben wie kochen, putzen, zum Arzt gehen, spazieren gehen, einkaufen oder einfach nur Hobbies nachgehen. Pflegerische Leistungen bieten wir nicht mit an.
  • Werden Fahrtkosten erstattet?
    Dies ist abhängig von Fahrzeit, Kilometerzahl und Grund der Fahrt.
  • Wie lange dauert ein Auftrag?
    Die meisten Aufträge dauern zwischen zwei und vier Stunden. Dies hängt ganz von den jeweiligen Aufgaben ab. Acht Stunden dürfen nicht überschritten werden.
  • Fahre ich immer zu den gleichen Kunden?
    Im besten Falle ja. Sollte ein anderer Mitarbeiter einmal verhindert sein, so kann es vorkommen, dass Sie auch mal Aufträge bei Kunden bekommen, bei denen Sie noch nicht waren.
  • Wie bekomme ich mein Geld?
    Ihr Lohn wird nicht von den Kunden ausgezahlt, sondern von uns. Sie bekommen Ihr Gehalt jeweils zum 15. des Folgemonats auf Ihr Konto überwiesen.
  • Werde ich zu dem jeweils ersten Termin bei einem Kunden begleitet?
    Nein, Sie werden nicht begleitet. Dies ist in der Regel jedoch auch nicht notwendig. Unsere Kunden sind sehr kooperativ und freundlich, sodass sie Ihnen Ihre Aufgaben zeigen und erklären. Der Kunde wird im Vorwege über den Helfer und Sie über den Kunden informiert, damit beide Parteien sich auf die andere einstellen können. Sollte die Chemie einmal nicht passen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Dann suchen wir nach einem anderen passenden Kunden für Sie.
  • Darf ich einen Kundenauftrag entgegennehmen, wenn ich ein paar Tage vorher noch eine ansteckende Krankheit hatte (z.B. Magen-Darm)?"
    Besprechen Sie dies mit Ihrem Hausarzt. Erklären Sie ihm genau, dass Sie mit älteren Menschen arbeiten, denn diese haben oft ein schwächeres Immunsystem, sodass hier größere Vorsicht geboten ist. Zudem halten Sie sich an die Inhalte der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
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