top of page

Nutzen Sie jetzt 125 € im Monat 

 zusätzlich nach §45b

IN GANZ NIEDERSACHSEN VERTRETEN!

Ihr Pflegegeld bleibt

in jedem Fall

unberührt!

Finanzierungsmöglichkeiten:

Haben Sie einen Pflegegrad?

Dann haben Sie nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf verschiedene Leistungen, die Ihnen und Ihrer privaten Pflegeperson den Pflegealltag erleichtern.

​

Ihre Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 4.000€ im Jahr, die sich aus den Entlastungsleistungen und den Leistungen der Verhinderungspflege zusammensetzen.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, dann stehen Ihnen monatlich 125 € zur Verfügung, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten. Jährlich ergibt dies eine Summe von 1500 €. 

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Die Pflegekasse stellt Ihnen für die Verhinderungspflege ein Budget von 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.

 

Zudem kann die Hälfte des Kurzzeitpflegegeld für diese Leistungen genutzt werden, sodass Ihnen pro Jahr bis zu 2.418 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

jj.png

Wir übernehmen die Abrechnung für Sie

Neben der Alltagsunterstützung und Betreuung wickeln wir auf Wunsch auch die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir hoffen, Sie damit ebenfalls ein Stück weit mehr zu entlasten, sodass Sie mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben haben und sich um das Bezahlen der Rechnungen keine Gedanken machen brauchen.

Nutzen Sie jetzt Ihren Anspruch durch die Pflegekasse !

Keine Vertragsbindung - Keine versteckten Kosten

bottom of page